Zusammenfassung unserer Literaturstudie

Der Konsum von Cannabis beeinträchtigt Reaktionszeit, die Ausführung von automatisierten Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Diese Leistungsparameter, welche für das Führen von Fahrzeugen elementar sind, sind insbesondere → in der ersten Stunde nach dem inhalativen Konsum von THC beeinträchtigt, in welcher Blutkonzentrationen von typischerweise bis um die 100 ng pro mL erreicht werden. In dieser ersten Stunde ist das Unfallrisiko um ein vielfaches erhöht, niemand sollte in diesem Zeitraum Auto fahren. Später sinkt die Blutkonzentration aber wieder → sehr schnell ab und erreicht 60 bis 180 Minuten nach dem Konsum Werte unterhalb von 20 ng/mL. Nach drei Stunden befinden sich nur noch wenige ng THC im mL Blutserum.
Über alle tatsächlich stattfindenden THC-Fahrten innerhalb der ersten drei Stunden gemittelt, erhöht sich das → Unfallrisiko etwa um den Faktor zwei – vergleichbar mit 1-2 Stunden Schlafmangel oder einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 0,5 Promille. Diese effektive Erhöhung des Unfallrisikos ist auch deswegen → vergleichsweise gering, weil sich Cannabis-Konsumenten häufig ihrer Beeinträchtigung bewusst sind und die meisten – insbesondere während des Wirkungsmaximums – gar nicht oder nur vorsichtig Auto fahren. → Nach etwa drei Stunden lassen sich in der Regel keine verkehrsrelevanten Leistungseinbußen mehr feststellen. Für eine sichere Fahrt empfehlen wir dennoch, → mindestens acht Stunden nach der letzten Inhalation auf das Fahren zu verzichten!
Eine Pause von mindestens acht Stunden nach dem Rauchen oder Vaporisieren erhöht zwar die Verkehrssicherheit, schützt aber nicht vor ungerechten Strafen. Auf Grund des → Abbauverhaltens und der hohen Fettlöslichkeit → bleibt THC noch lange Zeit nach dem Verschwinden einer verkehrsrelevanten Wirkung in geringen Konzentrationen im Blut enthalten. Gelegentliche Konsumenten unterschreiten in der Regel erst acht Stunden nach dem Rauchen eines durchschnittlichen Joints den in Deutschland gültigen Grenzwert von 1 ng/mL, regelmäßige Konsumenten erst einige Tage → bis Wochen nach dem Konsumstopp. Auch im → Urin kann der Konsum sehr lange nachgewiesen werden, ohne dass eine akute Beeinträchtigung vorliegen muss. Dieser und andere wenig spezifischen → Schnelltests werden jedoch nur zur Ableitung eines Anfangsverdachts verwendet. Erst ein → Bluttest mit mehr als 1 ng/mL wird als folgenreiche THC-Fahrt gewertet.
1 ng THC pro mL → Blutserum ist die geringste THC-Konzentration, die sich bei der Festlegung dieses → „analytischen Grenzwertes“ sicher bestimmen ließ. Dem Gesetzgeber ging es nur darum festzustellen, ob eine Beeinträchtigung theoretisch möglich ist. Dies ist tatsächlich aber nur dann der Fall, wenn 1 ng/mL deutlich überschritten werden. „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ hält eine solche → Null-Toleranz-Politik für unverhältnismäßig, da THC nur einen vergleichsweise geringen Einfluss auf das Unfallrisiko hat, aber sehr viele (fahrtüchtige) Menschen von dieser Politik betroffen sind. Eine tatsächliche Beeinträchtigung ist erst → ab 2 bis 4 ng/mL feststellbar und erreicht erst im Bereich von → 4 bis 16 ng/mL ein Ausmaß vergleichbar mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration. Zwar ist die THC-Konzentration im → Blut kein gutes Maß für die verkehrsrelevante Wirkung von Cannabis. Da → besser geeignete Testverfahren aber noch nicht verfügbar sind, fordern wir eine vorübergehende Blut-Grenzwertanpassung.
Basierend auf der Auswertung → aktueller Studien fordert „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ einen „versicherungsrelevanten Grenzwert“ von → 3 ng THC pro mL Blutserum, unterhalb von dem eine Beeinträchtigung ausgeschlossen wird, → sowie einen „Toleranzgrenzwert“ von → bis zu 10 ng/mL unterhalb dessen, beim Ausbleiben von Ausfallerscheinungen, analog zur 0,5 Promille-Grenze keine Konsequenzen drohen sollten. Unsere Forderung nach gerechteren Grenzwerten ist im internationalen Vergleich in guter Gesellschaft: 21 europäischen und amerikanischen (Bundes-)Staaten haben bereits wissenschaftsbasierte → Grenzwerte zwischen 2 und 18 ng THC pro mL Blutserum eingeführt.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen