Internationaler Grenzwertvergleich

„Klarer Kopf. Klare Regeln!“ fordert aus Gründen der → Verhältnismäßigkeit einen wissenschaftsbasierten → versicherungsrelevanten Grenzwert in der Höhe von 3 ng THC pro ml Blutserum und einen → Toleranzgrenzwert, der bis zu 10 ng/ml betragen kann. Außerdem fordern wir die Abschaffung der Berücksichtigung des nicht-psychoaktiven Abbauprodukts → THC-COOH. Für eine bessere internationale Vergleichbarkeit fordern wir darüber hinaus die Einführung des → Vollblut-Systems auch in Deutschland, woraus sich 1,5 als versicherungsrelevanter und bis zu 5 ng THC im ml Vollblut als Toleranzgrenzwert ergeben würden.
Doch wie handhaben es andere Länder, die bereits wissenschaftsbasierte Grenzwerte oder zumindest analytische Nachweisgrenzen mit deutlich höheren Cut-offs eingeführt haben? Alle folgenden Angaben sind der besseren Vergleichbarkeit wegen Konzentrationen im Blutserum und wurden dafür (bis auf den Wert von Luxemburg) mit dem → Faktor 2,0 aus den in den Quellen angegebenen Vollblutwerten umgerechnet. In einzelnen Ländern wurden die Werte nicht per Gesetz definiert, sondern werden nur von den forensischen Laboratorien als Cut-offs genutzt. Auch muss beachtet werden, dass die Grenzwerte mit der Zeit geändert werden können (hier Stand 2017).(47,5357)
Niedrige Werte: 2 ng
In sieben Ländern wurde ein Grenzwert von 2 ng/ml eingeführt: Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg und Pennsylvania (USA).
Mittlere Werte: bis 6 ng
In der Mehrzahl der Länder wurden 4 bis 6 ng/ml eingeführt: Großbritannien, Polen, Schweiz (3 ng/ml + 30 %), Tschechien, Nevada und Ohio (jeweils USA) mit 4 ng/ml, sowie Niederlande und Portugal mit 6 ng/ml.
Hohe Werte: bis 18 ng
Die höchsten Grenzwerte wurden mit 10 ng/ml in den US-Bundesstaaten Colorado, Washington, Maine und Montana eingeführt. Einen Sonderfall nehmen Kanada und Norwegen ein. In Kanada wurden 4 ng/ml als unterer und 10 ng/ml als oberer Grenzwert eingeführt, deren Überschreitung jeweils unterschiedlich geahndet wird. Norwegen ging sogar noch weiter und führte im Jahr 2012 neben einem unteren (2,6 ng/ml) und einem oberen (6 ng/ml) einen weiteren Wert ein, der dort wie die Überschreitung einer Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille geahndet wird. Dieser liegt bei 18 ng THC pro ml Blutserum!(56)  
Unsere Grenzwertforderungen von 3 und bis zu 10 ng THC pro ml Blutserum fallen im internationalen Vergleich demnach nicht aus der Reihe und orientieren sich an dem Cannabis-politisch fortschrittlichen Kanada. Aber auch an Norwegen könnte sich Deutschland ein Beispiel nehmen. Dort wurden echte wissenschaftsbasierte Grenzwerte mit Hilfe eines Expertengremiums nicht nur für THC, sondern auch für sämtliche andere psychoaktive Substanzen eingeführt. Für fast jede Substanz gibt es mehrere Grenzwerte (differenzierte Sanktionsstufen), welche, entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft, fortlaufend aktualisiert werden.(47,56)

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