Nachweis- und Bestimmungstechniken

Bei der Überprüfung von Verkehrsteilnehmern kommen verschiedene Messverfahren in Frage. Ihre analytische Verlässlichkeit,(35,43) sowie die praktische Umsetzbarkeit wurden in verschiedenen Studien, darunter im EU-Forschungsprojekt ROSITA (Roadside Testing Assesment),(44,45) untersucht.
In Deutschland stellt die per Gaschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung (GC/MS) bestimmte Konzentration von THC (und THC-COOH) in Blutproben den einzigen vor Gericht verwertbaren Beweis dar. Andere Methoden, zum Beispiel Antikörper-basierte Schnelltests, werden als sogenannte Drogenvortests verwendet, um einen Anfangsverdacht abzuleiten. Die Ergebnisse dieser Drogenvortests sollten aufgrund ihrer geringen Spezifität immer mit GC/MS bestätigt werden.(43) Trotzdem ordnen Führerscheinstellen häufig eine MPU oder ein ärztliches Gutachten an, wenn nur ein freiwilliger, positiver Drogenvortest auf einen möglichen, (lange) zurückliegenden Konsum hinweist (→ Fahrerlaubnisverordnung).
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