Nachweis- und Bestimmungstechniken

Bei der Überprüfung von Verkehrsteilnehmern kommen verschiedene Messverfahren in Frage. Ihre analytische Verlässlichkeit,(35,43) sowie die praktische Umsetzbarkeit wurden in verschiedenen Studien, darunter im EU-Forschungsprojekt ROSITA (Roadside Testing Assesment),(44,45) untersucht.
In Deutschland stellt die per Gaschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung (GC/MS) bestimmte Konzentration von THC (und THC-COOH) in Blutproben den einzigen vor Gericht verwertbaren Beweis dar. Andere Methoden, zum Beispiel Antikörper-basierte Schnelltests, werden als sogenannte Drogenvortests verwendet, um einen Anfangsverdacht abzuleiten. Die Ergebnisse dieser Drogenvortests sollten aufgrund ihrer geringen Spezifität immer mit GC/MS bestätigt werden.(43) Trotzdem ordnen Führerscheinstellen häufig eine MPU oder ein ärztliches Gutachten an, wenn nur ein freiwilliger, positiver Drogenvortest auf einen möglichen, (lange) zurückliegenden Konsum hinweist (→ Fahrerlaubnisverordnung).
Weiterführende Informationen über die einzelnen Nachweis- und Bestimmungstechniken erhält ihr auf den folgenden Seiten, oder ihr lest direkt über unsere → Grenzwertforderungen weiter:
→ Blutprobe mit GC/MS-Auswertung
→ Schnelltests für Urin, Speichel, Schweiß
→ Automatisierte Speicheltests
→ Atemanalyse
→ Fahrtüchtigkeitstest per Smartphone

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen