Dominik Meyer* – Intimdurchsuchung wegen 0,2g Cannabis

2014 bin ich mit meinem Auto am Bodensee in eine Zollkontrolle geraten. Dabei wurden 0,2 g Cannabis sichergestellt. Daraufhin sollte ich mich einer kompletten körperlichen Durchsuchung unterziehen, die ich zunächst verweigerte. Darauf antwortete der Beamte, dass er Gewalt anwenden müsse, sollte ich mich weigern. Zudem würde er unter anderem Anzeige einreichen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Da ich dies verhindern wollte, ließ ich mich durchsuchen.

Nach der kompletten körperlichen Durchsuchung, bei der ich auch im Intimbereich untersucht wurde, sollte ich einen Urintest abgeben. Diesen verweigerte ich wieder. Ungefähr zehn Minuten später kam die Polizei und fragte mich erneut, ob ich einverstanden wäre, nun den Urintest durchzuführen. Ich sagte wieder Nein und machte entsprechend der Empfehlung vieler Anwälte und Betroffenenorganisationen keine Angaben zu meinem Konsumverhalten. Daraufhin forderten mich die Beamten auf, bitte zu einer Blutentnahme mitzukommen und in das Auto zu steigen. Dies verweigerte ich ebenfalls, denn ich kenne meine Rechte und weiß, dass die Polizei dafür eigentlich einen richterlichen Beschluss benötigt. Ansonsten können sich die Beamten ggf. strafbar machen nach §239 StGB Freiheitsberaubung, §240 IV Nr.3 StGB Nötigung in besonders schwerem Fall durch Missbrauch von Amtspositionen, §340 StGB Körperverletzung im Amt, §343 StGB Aussageerpressung oder §344 StGB Verfolgung Unschuldiger (Hinweis des DHV: Im Einzelfall können Polizeibeamte auch auf Gefahr im Verzug eine Blutentnahme anordnen und dies im Nachhinein richterlich überprüfen lassen. Z.B. Nachts in ländlichen Gebieten, dafür muss die Polizei aber vorher versuchen einen Richter zu erreichen).

Nach ungefähr einer Stunde meinten die Beamten, sie hätten jetzt einen richterlichen Beschluss vorliegen und ich müsse jetzt mitkommen.
Diesen richterlichen Beschluss habe ich bis heute nicht gesehen. Auch nach mehreren Anfragen konnte er mir nicht ausgehändigt werden (Hinweis des DHV: Der richterliche Beschluss kann telefonisch ergehen und muss nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, daher ist es immer schwer zu beweisen, dass dieser nicht stattgefunden hat). Das Ergebnis der Blutentnahme: Spuren von aktivem THC – und zwar weniger als 1 ng/ml  – und nicht wirksame Abbauprodukte 8 ng /ml. Zur Erläuterung: Ich habe ca. 26 Stunden vor Fahrtbeginn letztmalig gekifft und würde mich niemals breit ans Steuer setzen!
Zwei Monate später kam ein Schreiben der Führerscheinstelle.
Ich muss ein ärztliches Gutachten abgeben, damit beurteilt werden kann, was für ein Cannabis-Konsument ich denn sei. Im Schreiben wurde mir klargemacht: Sollte ich kein solches Gutachten vorlegen, wird mir mein Führerschein sofort entzogen. Das wollte ich natürlich vermeiden und habe daraufhin das Gutachten über mich ergehen lassen. Da man für die Begutachtung und die Urinscreenings erst 24 Stunden vorher Bescheid bekommt, ging ich am Tag der Begutachtung direkt von meiner Arbeit als Bootsbauer zum Test. Ich habe innerhalb von zwei Monaten zwei Drogenscreenings machen müssen, welche beide negativ waren.
In dem Gutachten habe ich der Ärztin beim TÜV erzählt, dass ich das erste Mal gekifft hätte. Darauf reagierte die Ärztin schroff und behauptete, so wie ich aussehe kiffe ich bestimmt regelmäßig und nehmen sicherlich auch andere Drogen. Sie sagte, dass wenn ich ihr jetzt nichts anderes sage, sie mein Gutachten negativ bewerten würde. Daraufhin gab ich an, vielleicht 5 Mal in meinem Leben gekifft zu haben. Das reichte natürlich, um von ihr als mindestens gelegentlicher Cannabiskonsument bezeichnet zu werden. Des weiteren wurde ich in dem Gutachten als sehr ungepflegt eingestuft. Auch Kommentare zu meinen geröteten Augenbindehäuten durfte ich mir anhören – und das obwohl die Ärztin sehr wohl wusste, dass ich für diesen Termin direkt von der Arbeit kam und es im Betrieb meines Arbeitgebers viel Staub und Giftstoffe gibt. Am Ende des Gespräches wurde ich gefragt, ob ich noch etwas an meinen Angaben ändern möchte. Darauf habe ich gefragt, welche Aussagen sie meine und was genau sie sich denn aufgeschrieben habe, denn mir war unklar, was genau ich denn ändern sollte. Diese Nachfrage führte dazu, dass sie mich beschimpfte und mich sinngemäß fragte, ob ich denn schon so viel gekifft hätte, dass ich mich nicht mehr an unser Gespräch erinnern könne…
Die Empfehlung des schriftlichen Gutachtens: Ich soll eine MPU absolvieren, da es Zweifel an meinem Trennungsvermögen gibt. Dieser Empfehlung kam die Führerscheinstelle nach. Doch die Begründung war unglaublich: Da bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten das Trennen zwischen Rausch und Fahrt garantiert sein müsse und es nicht auszuschließen sei, dass ich während der Fahrt noch über dem Grenzwert gewesen sein könnte (zwischen Zollkontrolle und Blutentnahme lagen ca. 1,5 Stunden), soll ich zur MPU – und das obwohl ich unter dem in Deutschland anerkannten Grenzwert von 1 ng/ml lag!
Dieser Forderung kam ich nicht nach, woraufhin mir mein Führerschein entzogen wurde. Ich habe zwar Widerspruch eingelegt und versucht, gegen diese Entscheidung zu klagen, aber dies wurde für ungültig erklärt, da mein Widerspruch nicht fristgerecht eingelegt wurde.
Die Kosten für das Gutachten, den Führerscheinentzug, den Widerspruch und die Klage belaufen sich ca. auf 1700 €. Würde ich die MPU absolvieren, würden sich die Kosten inklusive der MPU-Vorbereitungsstunden, der Urinscreenings, des Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis um über weitere 1400 € erhöhen. Um meinen Führerschein zurückzubekommen, würde mich das neben dem ganzen zeitlichen Aufwand also über 3000 € kosten. Geld, das ich gerade während meiner Ausbildungszeit einfach nicht hatte.
Das für mich persönlich Schlimmste an der Geschichte waren aber nicht die Kosten und der Verlust des Führerscheins. Für mich fühlte sich die körperliche Durchsuchung im Intimbereich wie eine Vergewaltigung an, war es in gewisser Weise ja auch. Aber auch die Unterstellungen und die Voreingenommenheit der Begutachterin haben mich persönlich sehr getroffen. Darüber hinaus hat der Führerscheinentzug zu erheblichen beruflichen Schwierigkeiten geführt, auch wenn ich glücklicherweise meine damalige Bootsbauer-Ausbildung auch ohne Führerschein abschließen konnte.

* Name durch Redaktion geändert

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