Dauer der 1-ng-Grenzwertüberschreitung

In Deutschland gilt ein Grenzwert von 1 ng THC/ml Blutserum zur Beurteilung einer Beeinflussung durch THC (→ Ordnungswidrigkeit). Dieser Wert wird je nach Konsumverhalten sehr häufig noch nach sechs Stunden(3,4) bis hin zu mehreren Tagen(2830) nach der letzten THC-Aufnahme überschritten. Wenn gelegentliche Konsumenten ohne eingelagertem THC (maximal ein Konsum pro Woche) einen Joint mit ⅓ g Cannabis (10 % THC) rauchen, liegen erst acht Stunden danach zehn von elf Probanden unterhalb von 1 ng/ml.(3) In Extremfällen wird dieser Wert von regelmäßigen Konsumenten sogar noch → zwei Wochen danach oder später überschritten,(33) ohne dass sie dabei in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind.
THC Blutkonzentration Verlauf

Zeitlicher Verlauf der Konzentration von aktivem THC im Blutserum nach dem Inhalieren/Rauchen. Dünne, helle Kurve: mittlerer Verlauf von elf Gelegenheitskonsumenten (maximal einmal pro Woche). Dicke, dunkle Kurve: zwölf (fast) tägliche Konsumenten, mit vorher im Körper eingelagerten THC. Die Graphen wurden von Tönnes et al.(3) entnommen.

Der Zeitraum, in dem die 1-ng-THC-Grenze überschritten wird, ist also von Person zu Person hochvariabel. Er ist so variabel, weil die Grenze in einem Konzentrationsbereich gesetzt wurde, in dem die Abbaukurve sehr flach verläuft (siehe Grafik) und kleine Unterschiede in der Steigung oder der wirkungslosen „Hintergrundkonzentration“ zu großen Unterschieden im genauen Zeitraum führen. In jedem Fall ist er aber sehr viel länger als drei Stunden, nach denen sowohl gelegentliche als auch regelmäßige Konsumenten → keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen mehr zeigen.
Durch die lange Nachweisbarkeit von THC können Fahrer nach dem letzten Konsum sogar mehrfach positiv getestet und strafrechtlich belangt werden, zum Beispiel nachdem ihnen 24 Stunden nach der ersten Kontrolle der Führerschein vorläufig wieder zurückgegeben wurde. Daher ist es aus wissenschaftlicher Sicht problematisch, dass bereits der alleinige Nachweis von Spuren im Blut zur Unterstellung einer akuten Rauschwirkung von Cannabis herangezogen wird.
Welche Rolle spielt die Konzentration von THC-COOH?
Nicht nur die Überschreitung des Grenzwerts von 1 ng THC/ml im Blutserum ist führerscheinrechtlich relevant: Früher wurde auch die Blutkonzentration von THC-COOH, sogar bei THC-Konzentrationen unterhalb des Grenzwertes, in der Fahrerlaubnisverordnung berücksichtigt (→ Verwaltungsrecht). Man versuchte, eine Aussage über die Konsumhäufigkeit zu treffen (einmalig, gelegentlich, regelmäßig). So sollten regelmäßige Cannabiskonsumenten aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür wurde der Zusammenhang zwischen Konsumhäufigkeit und THC-COOH-Blutkonzentration untersucht.(36) Mittlerweile reicht sogar jeglicher Nachweis des inaktiven Abbauprodukts THC-COOH (→ nicht nur im Blut) zur Überprüfungsaufforderung aus, da der alleinige Hinweis auf regelmäßigen Cannabiskonsum, auch ohne Verkehrsbezug, Überprüfungsmaßnahmen wie ärztliche Gutachten, Abstinenznachweise, oder medizinisch-psychologische Untersuchungen („MPU“) begründet (→ Fahrerlaubnisverordnung).
→ weiter über verschiedene Probenarten für den THC-Nachweis lesen

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