Verhältnismäßigkeit

 

Unverhältnismäßig ist:
dass die Verwaltungsbehörden schon beim ersten Verkehrsverstoß (Grenzwertüberschreitung) ein fehlendes Trennungsvermögen feststellen, und den Führerschein wegen fehlender Eignung gänzlich entziehen (BVerwG 2014).
Damit führt die derzeitige Verwaltungsrechtspraxis dazu, dass eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, die ein Fahrverbot vorsieht, den völligen Verlust der Fahrerlaubnis über die Hintertür des Verwaltungsrechtes zur Folge hat.
Unverhältnismäßig ist:
dass der reine Umgang mit Cannabis ohne Verkehrsbezug zu teuren und invasiven Überprüfungsmaßnahmen führt, welche der Betroffene selber zu zahlen hat. Oft steht nach langen Abstinenz-Nachweisen, fachärztlichen Gutachten und einer MPU dennoch der Führerscheinentzug fest, wenn eine dauerhafte, lebenslange Cannabis-Abstinenz gegenüber den Gutachtern nicht glaubhaft gemacht werden kann oder der Betroffene dies einfach nicht will.
Wenn Cannabis-Konsumenten aufgrund der aktuellen Rechtspraxis zur Fahrerlaubnis ihren Führerschein verlieren, entstehen unnötige Kosten sowohl für den Betroffenen als auch für die Gesellschaft, denn mit dem Verlust der Fahrerlaubnis geht häufig der Verlust des Arbeitsplatzes einher. Je nach Beruf und Region, in der der Betroffene lebt, ist ein Verlust der Fahrerlaubnis teilweise gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit.
Statt weiterhin als Arbeitnehmer Steuern zu zahlen, werden die Konsumenten zu Sozialfällen gemacht und erzeugen so unnötige Kosten für die Gesellschaft. Aufgrund einer de facto – Erwerbsunfähigkeit kann es über eine längere Zeitspanne zudem zu einem Absinken des Lebensstandards und zu Einbußen bei der Kaufkraft kommen.
Für den Betroffenen selbst spielen auch die sozialen Folgen eine große Rolle. Aus dem Verlust des Führerscheins können sich gravierende Auswirkungen auf das Familienleben, ehrenamtliche Verpflichtungen und soziale Kontakte ergeben. Gerade im ländlichen Raum ist mit dem Führerscheinverlust oft eine sehr starke Mobilitätseinschränkung verbunden.  
All diese Faktoren können zu einem gesellschaftlichem Ausschluss und sozialen Abstieg der Betroffenen beitragen.
Unverhältnismäßig ist:
dass die Rechtsposition des Betroffenen gegenüber der Verwaltung eine völlig andere ist, als gegenüber den Strafgerichten.
Die gesetzlich normierten und prinzipiell sinnvollen Folgen für das Fahren im akuten Rauschzustand in Form eines temporären Fahrverbots werden durch das Verwaltungsrecht unterlaufen, indem der gänzliche Entzug der Fahrerlaubnis mit der Begründung der grundsätzlichen Nicht-Eignung aufgrund des mehr als einmaligen Cannabiskonsum erfolgt – teilweise schon bevor das temporäre Fahrverbot wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit verhängt wird. Gegen diese verwaltungsrechtliche Entscheidung kann man keine Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung einlegen.
Da beim präventiven Verwaltungsrecht die Beweislast beim “Angeklagten” liegt, ist es für die Betroffenen aufwändig und kostenintensiv, sich gegen diese verwaltungsrechtliche Entscheidung zu wehren. Die pädagogische Wirkung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsstrafen wird unterlaufen, indem über das Verwaltungsrecht deutlich härtere und juristisch nicht überprüfbare Maßnahmen als eine Art “Zweitbestrafung” verhängt werden.
In vielen Fällen liegt gar kein Grund vor, Maßnahmen wie den Führerscheinentzug überhaupt zu ergreifen – zumindest nicht aus Sicht der Verkehrssicherheit!
Aufgrund der willkürlichen Festlegung des aktuellen Grenzwertes und der langen Nachweisbarkeit des Wirkstoffs THC sowie seiner Abbauprodukte wird gerade im Fall von Cannabis vielfach die Fahrerlaubnis entzogen, ohne dass eine signifikante Straßenverkehrsgefährdung vorlag.
Verhältnismäßigkeit
Eine verhältnismäßige Regelung muss die Kosten und Folgekosten für den Einzelnen und die ganze Gesellschaft rational betrachten. Der Schaden für den Einzelnen, darf den Nutzen für die Verkehrssicherheit nicht bei weitem übersteigen.
 

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