Bis 10 ng als Toleranzgrenzwert

Beim Toleranzgrenzwert, der einer Beeinträchtigung von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration entspricht und mit dem die Unfallwahrscheinlichkeit etwa verdoppelt wäre, gehen die Meinungen stärker auseinander. Man kann auch diesen grob abschätzen, indem man für ihn die kleinste THC-Blutkonzentration von Konsumenten annimmt, deren Konsum circa eine Stunde zurückliegt. Dann sind nämlich die → „kontrollierten Leistungen“ wieder hergestellt, welche den Fahrer bei unvorhersehbaren zusätzlichen Leistungsanforderungen richtig reagieren lassen.(6) Wenn diese stärksten Beeinträchtigungen verflogen sind, haben Gelegenheitskonsumenten im Mittel etwas weniger als 10 ng THC im Milliliter Blutserum (→ siehe Grafik).(3)
Konkretere Werte ergaben die folgenden Studien: Ein durchschnittlich 1,8-mal höheres Unfallrisiko haben laut Longo et al.(48) Fahrer, bei denen eine THC-Konzentration größer als 4 ng pro mL Blutserum ermittelt wurde (aus → Vollblutwert umgerechnet). Eva Schnabel ermittelte auf Grundlage empirischer Befunde (u.a. (2,49,50)) eine Konzentration von 7-8 ng THC pro mL Blutserum, die der Beeinträchtigung durch 0,5 Promille Alkohol entspricht.(15) Zu einem ähnlichen Ergebnis kam im selben Jahr ein Expertengremium um den Mediziner Franjo Grotenhermen. Dieses schlug, nach mehreren Diskussionsrunden und der Einbeziehung der im Jahr 2005 vorhandenen Studienlage, einen Toleranzgrenzwert im Bereich von 7-10 ng THC pro mL Blutserum vor.(7) Die DRUID-Studie leitete aus der Metaanalyse experimenteller Studien einen Wert deutlich oberhalb von 4 ng ab:
Der Risiko-Grenzwert für THC sollte entsprechend einer BAK [Anm.: Blutalkoholkonzentration] von 0,5 [Anm.: Promille] bei 3,8 ng/mL im Serum festgelegt werden plus einem zusätzlichen Wert für Messfehler und Konfidenzintervall(1)
In einem aktuelleren Review-Paper(11) werde substanzielle Beeinträchtigungen, in erster Linie bei Gelegenheitskonsumten, ab einer THC-Konzentration von 4-10 ng pro mL Blutserum genannt (aus → Vollblutwerten umgerechnet). Die aktuellste und unseres Erachtens methodisch wertvollste Studie zum Toleranzgrenzwert wurde von Hartman et al.(21) im Jahr 2015 durchgeführt. In Fahrsimulatorversuchen wurde die beeinträchtigende Wirkung von Alkohol und THC anhand des Spurhaltevermögens der Probanden direkt miteinander verglichen. Die Probandengruppe umfasste sowohl gelegentliche als auch regelmäßige Cannabis-Konsumenten. Erst bei einer mittleren Konzentration von 16,4 ng THC pro mL Blutserum (aus → Vollblutwert umgerechnet) wichen die Probanden von der idealen Fahrspur im gleichen Maße ab, wie bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille. Außerdem überschritten die durch THC beeinträchtigten Fahrer im Vergleich zu nüchternen Fahrern weder häufiger die Fahrbahnbegrenzung, noch beschleunigten sie stärker – bei alkoholisierten Fahrern hingegen wurde dieses gefährliche Verhalten bereits ab 0,1 Promille beobachtet.
Was folgt daraus?
„Klarer Kopf. Klare Regeln!“ leitet aus diesen Studienergebnissen ab, dass ein Toleranzgrenzwert von bis zu 10 ng THC pro mL Blutserum sowohl Sicherheit als auch Gerechtigkeit im Straßenverkehr gewährleisten würde. Stark beeinträchtigte Fahrer würden sanktioniert werden, während nur leicht beeinträchtigte Fahrer, die ohne Ausfallerscheinungen fahren können, gegenüber Fahrern mit unter 0,5 Promille Alkohol nicht benachteiligt wären.   
→ weiter über unsere Grenzwertforderungen im internationalen Vergleich lesen

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