Rechtliche Dimensionen

Um aufzuzeigen, warum wir die aktuelle Fahrerlaubnisrechtssprechung ungerecht, unverhältnismäßig und nicht verkehrssicherheitsfördernd finden, wollen wir euch zur Einordnung unserer Kritik hier einen rechtlich-fundierten Überblick zur angewandten Rechtssprechung bieten.
Rechtsanwalt Sebastian Glathe von der Freiburger Kanzlei Glathe & Kollegen erklärt euch deshalb anhand des Betäubungsmittelgesetzes, des Strafgesetzbuchs und der Fahrerlaubnisverordnung, welche Sanktionen Cannabiskonsumenten im und außerhalb des Straßenverkehrs drohen können.
Wir danken Herrn Glathe vielmals für seine Unterstützung von Klarer Kopf. Klare Regeln!
Rechtsanwalt Sebastian Glathe, Kampagnen-Managerin Mariana Pinzon Becht und DHV-Geschäftsführer Georg Wurth

Rechtsanwalt Sebastian Glathe, Kampagnen-Managerin Mariana Pinzon Becht und DHV-Geschäftsführer Georg Wurth

Wer in Deutschland Inhaber einer Fahrerlaubnis ist und Cannabis konsumiert hat oder konsumiert, ist grundsätzlich einem behördlichen Generalverdacht ausgesetzt, wonach der zurückliegende oder aktuelle Cannabiskonsum dazu führen könnte, dass die psycho-physische Leistungsfähigkeit herabgesetzt und die Fahreignung deswegen nicht gegeben sein könnte. Dieser Verdacht gilt grundsätzlich auch für Fahrerlaubnisinhaber, die Cannabis aus medizinischen Gründen nach der geänderten Gesetzeslage seit dem 10.03.2017 auf ärztliches Rezept konsumieren können.
Grundsätzlich gilt, dass Fahrerlaubnisinhaber, die Cannabis konsumiert haben oder konsumieren, gegenüber Konsumenten alkoholischer Getränke deutlich benachteiligt sind. Dies gilt für alle rechtlichen Aspekte im Bereich „Cannabis und Fahrerlaubnis“ und während sämtlicher Abschnitte in den einzelnen und unten näher dargestellten verschiedenen Verfahren. Ein besonders hohes Maß an Rechtsunsicherheit besteht insbesondere im Bereich des Fahreignungsrechts auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung, wenn es um Fahrerlaubnisinhaber geht, die Cannabis aus medizinischen Zwecken konsumieren.
Um für den betroffenen Fahrerlaubnisinhaber einen Überblick über die einzelnen betroffenen Rechtsgebiete zu verschaffen, soll im Folgenden aufgezeigt werden, womit ein Fahrerlaubnisinhaber zu rechnen hat, wenn Polizei und/oder Fahrerlaubnisbehörden Kenntnis davon erlangen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber Cannabis konsumiert hat oder konsumiert.
→Betäubungsmittelgesetz BtMG §§ 29ff.
Strafgesetzbuch StGB
Ordnungswidrigkeit § 24 a Abs. 2 OWiG
→Fahrerlaubnisverordnung

 

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