Gerechtigkeit

 

Ungerecht ist:
dass schon das Überschreiten des analytischen Grenzwertes von 1ng/ml im Blutserum eine →Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg zur Folge hat.
Dieser Grenzwert wird zum Teil noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum und lange nach dem Abklingen jeglicher die Fahrtauglichkeit beeinträchtigenden Wirkung überschritten.
→ Quarks & Co: Video „Auf Droge hinterm Steuer“
Ungerecht ist:
dass Cannabis-Konsumenten per se die Fahreignung abgesprochen wird, wenn sie mehr als sehr gelegentlichen Konsum einräumen oder dieser von Gutachtern festgestellt wird, (BVerwG 2009) obwohl ein solcher nach Begutachtungskriterien der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) weder einen Missbrauch (D2), geschweige denn eine Abhängigkeitserkrankung (D1) darstellt.
Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahreignung gültig ab 28.12.2016 (download)
Bei Alkoholkonsumenten wird die Fahreignung, ohne Verkehrsbezug, erst dann ausgeschlossen wenn →eine Abhängigkeitserkrankung diagnostiziert oder vom Betroffenen eingestanden wurde.
Ungerecht ist:
dass die in Deutschland geltenden Grenzwerte im europäischen und internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt sind. Ebenso, dass die Rechtspraxis und die gezielte Verfolgung von Cannabiskonsum hier viel schärfer sind als in den meisten anderen europäischen Ländern.           
In der Schweiz liegt der angewandte Null-Toleranzwert bei 3ng/ml im Blutserum. Dieser Wert gilt für Taxi und Busfahrer als verbindlich.
Andere  EU-Staaten haben Risiko-Grenzwerte für THC definiert, die bei bis zu 6ng/ml im Blutserum liegen. Viele Staaten haben gar keine Werte definiert. In US-Bundesstaaten wie Colorado, die Cannabis legalisiert haben, gilt üblicherweise ein Wert von umgerechnet ca. 10 ng/ml Blutserum.Gerechtigkeit
Cannabis-Konsumenten in Deutschland werden bestraft, auch wenn sie nie berauscht gefahren sind. Deshalb sind evidenzbasierte, sicherheitsrelevante und europäisch einheitliche Grenzwerte notwendig, um Gerechtigkeit herzustellen.

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