Wissenschaftsbasierte Blutgrenzwerte

Beim Null-Toleranz-Grenzwert von 1 ng THC im ml Blutserum kommt es sehr häufig vor, dass nüchternen Fahrern eine Rauschfahrt unterstellt wird (auch „falsch-positive Testergebnisse“ genannt). Wegen des komplexen → Abbauverhaltens von THC kann leider keine scharfe Trennlinie gezogen werden, welche immer ausschließt, dass nüchterne Fahrer bestraft werden und gleichzeitig sicherstellt, dass alle (zu stark) beeinträchtigten Fahrer sanktioniert werden. Falsch-positive und falsch-negative Urteile (beeinträchtigte Fahrer bleiben unentdeckt) kommen vor, ein wissenschaftsbasierter Grenzwert versucht aber nichtsdestotrotz die Trennlinie so zu legen, dass die Wahrscheinlichkeit für beide Ereignisse gleichermaßen minimiert wird. Wissenschaftsbasierte Grenzwerte motivieren Fahrer dazu, Konsum und Fahrt klar voneinander zu trennen, da sie nachvollziehbarer sind.(7)
Nur ein Grenzwert oder besser zwei Grenzwerte?
Der gegenwärtige Null-Toleranz-1-ng-Grenzwert testet lediglich auf die Frage, ob THC → im Blut analytisch sicher nachweisbar und damit ob eine Beeinträchtigung bei Überschreitung der Grenze (theoretisch) möglich ist. Er wäre vergleichbar mit einer 0,1 Promille Blutalkoholkonzentrationsgrenze, da unterhalb von diesem Cut-off-Wert analytisch nicht sicher nachgewiesen werden kann, ob eine Person tatsächlich Alkohol getrunken hat. Als erster wissenschaftsbasierter Grenzwert sollte, ähnlich wie bei Alkohol, ein „versicherungsrelevanter THC-Grenzwert“ eingeführt werden, unterhalb von dem eine verkehrsrelevante Beeinträchtigung in der Regel ausgeschlossen werden kann (entspricht der 0,3 Promille-Grenze). Zusätzlich sollte ein „Toleranzgrenzwert“ eingeführt werden, unterhalb von dem von einer tolerierbaren möglichen Beeinträchtigung ausgegangen wird (entsprechend der 0,5 Promille-Grenze).
„Klarer Kopf. Klare Regeln!“ befürworten die Einführung eines Toleranzgrenzwertes: Erstens weil es im Straßenverkehr um Sicherheit und nicht um die Durchsetzung einer gescheiterten Drogenpolitik gehen sollte und deswegen Alkohol und Cannabis gleichermaßen faktenbasiert behandelt werden müssen. Zweitens, weil Toleranz die Voraussetzung für ein pragmatisches Zusammenleben ist. Das Bedürfnis nach Sicherheit im Straßenverkehr muss auch ins Verhältnis zu dem Recht auf Mobilität und Freiheit gesetzt werden. Absolute Sicherheit ist auch im Straßenverkehr nicht zu erreichen, schon alleine, weil dafür ständige Kontrollen nötig wären.
So wie auch toleriert wird, dass Autofahrer selbstverantwortlich bestimmen, ob sie ausreichend geschlafen haben und nur sanktioniert werden, falls sie auf Grund von → Schlafmangel Ausfallerscheinungen haben oder den Verkehr tatsächlich gefährdet haben, sollte es auch einen Toleranzgrenzwert für THC geben. Liegt die THC-Blutkonzentration zwischen dem ersten und dem zweiten Grenzwert, sollten daher nur Konsequenzen drohen falls es zusätzlich zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall gekommen ist. Eine Überschreitung des Toleranzgrenzwertes, ebenso wie der Nachweis von THC zusammen mit Alkohol, sollte aufgrund des dann deutlich erhöhten Unfallrisikos(1) grundsätzlich sanktioniert werden.
→ weiter über die Höhe dieser Grenzwerte lesen

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