Ein sinnvollerer Grenzwert

Die Frage über eine „faire“ Regelung um THC im Straßenverkehr geht über die Frage eines „sinnvollen“ Grenzwertes, welcher größer als 1 ng pro ml Blutserum sein sollte, hinaus. Die Frage über den richtigen Umgang mit THC im Straßenverkehr ist komplex. Zunächst einmal stellt sich grundsätzlich die Frage, ob eine Null-Toleranz-Politik oder eine wissenschaftsbasierte Politik betrieben werden sollte.(7) Im ersteren Fall wird jeglicher analytisch gesicherter Nachweis von psychoaktiven Substanzen geahndet (z.B. 0,1 Promille bei Alkohol), ohne dass eine Beeinträchtigung vorliegen muss.
Wissenschaftsbasierte Politik
Bei einer wissenschaftsbasierten Politik bleiben, im Sinne der Verhältnismäßigkeit, Wirkstoffkonzentrationen ohne Einfluss auf die Fahrtauglichkeit folgenfrei. Darüber hinaus kann auch eine mögliche, geringe Beeinträchtigung toleriert werden. Letztere liegt z.B. im Bereich von leichtem Schlafmangel oder einer Blutalkoholkonzentration von unter 0,5 Promille, welche in den meisten europäischen Ländern toleriert wird. Bei Cannabis entspricht sie der Beeinträchtigung wie sie noch etwa → eine bis drei Stunden nach dem inhalativen Konsum auftritt, wenn die THC-Konzentration im Blutserum auf „niedrige Werte“ von unter 20 ng/ml gefallen ist.(6,3,7,2) Zu einer vergleichbaren Einschätzung kommt auch eine großangelegte Studie der dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstehenden Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2006:
„Dabei zeigen die Ergebnisse der vorliegenden Studie, dass von den zu erwartenden Leistungsdefiziten bei niedrigen THC-Werten zumindest keine größeren Ausfallserscheinungen zu erwarten sind als bei Alkoholisierungsgraden von unter 0,50 ‰.“(14)
Die Tatsache, dass auch sonst das Unfallrisiko durch THC über alle Fälle gemittelt → nur geringfügig erhöht ist (OR ≈ 2),(1,10,11), rechtfertigt eine wissenschaftsbasierte und damit verhältnismäßige Politik.
→ weiter über geeignete Messverfahren lesen

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