Sebastian Jahn* (Name geändert) – Hartnäckigkeit und MPU

Anfang August 2015 bat mich mein Vater unser Wohnmobil, einen roten VW T3 Camper, in die Werkstatt zu fahren, weil der Auspuff abgefallen war. Das Fahrzeug parkte zu dem Zeitpunkt auf dem Parkplatz unserer Firma.
Ich hatte zuletzt über achtzehn Stunden vor dem Fahrtantritt Cannabis konsumiert, als ich gegen 16:00 Uhr den Wagen abholte und das Firmengelände verließ. Ich kam allerdings nicht weit, da ich bereits nach 50 Metern von einem Motorradpolizisten angehalten wurde. Seine Begründung: Er habe mich angehalten, weil ich aussehe wie ein Drogenkonsument. Nach einem einstündigen Hin und Her habe ich dann eingeräumt, in der Vergangenheit einmal Cannabis konsumiert zu haben. Da ich den Urintest verweigerte, wurde ich mit auf die Wache genommen, wo ein Bluttest gemacht werden sollte.
Da kein Richter zu erreichen war, der einen solchen Test genehmigen konnte, hat der Polizeibeamte sich diesen selbst erlaubt. Er erklärte mir, dass vor kurzem ein Gesetz eingeführt wurde, das Polizisten erlaubt, einen solchen Test anzuordnen, wenn kein Richter zu erreichen ist.
Ich habe direkt am Tag der Kontrolle meinen Konsum eingestellt, um eventuelle Nachuntersuchungen schadfrei zu überstehen. Nach diesem Vorfall geschah erstmal einen Monat nichts. Ich habe mich daraufhin bei der Polizei informiert und erfahren, dass die Ergebnisse einem nicht mitgeteilt werden, sondern man sich diese persönlich bei der Polizei abholen muss.
Ich bin also in Abständen von zwei bis drei Wochen zu der zuständigen Polizeistelle gegangen, um meine Testergebnisse zu erfahren – die nie da waren. Beim dritten Besuch hatte ich einen anderen Polizisten als Ansprechpartner, der mir versicherte, die Polizei dürfe mir überhaupt gar keine Auskünfte über meine Testergebnisse geben. Als ich ihm darauf sagte, dass man mir bereits mehrfach mitteilte, dass ich die Ergebnisse nur persönlich vor Ort erfahren könnte, reagierte der Beamte recht süffisant.
Das wollte ich mir nicht bieten lassen und verlangte nach seinem Vorgesetzten, worauf ich als ganz schön hartnäckig bezeichnet wurde. Darauf hin führt mich der Beamte zu dem Sachbearbeiter mit den Ergebnissen, der sich abfällig über meine unreine Haut äußerte und einen Zusammenhang zwischen meinem Drogenkonsum und meinen Pickeln herstellen wollte. Weitere Kommentare bezüglich der generellen Faulheit von Kiffern wollte ich an der Stelle allerdings nicht über mich ergehen lassen, schließlich hatte ich zwei Wochen zuvor die letzte Klausur meines Maschinenbaustudiums und entspreche ganz sicher nicht dem negativen Klischee, welches mir angedichtet werden sollte.
Bei der Blutentnahme kam dann ein Aktiv-Wert von 1,4 ng/ml THC und ein passiver Abbauwert von 9,3 THC-CooH heraus. Nach Rücksprache mit meiner Verkehrsrechtsversicherung und einer Zusicherung der Kostenübernahme habe ich mir erstmal einen Anwalt gesucht, um gegen den Führerscheinentzug vorzugehen, und landete so bei Herrn Dr. Meding aus Bonn.
Im November 2016 bekam ich dann eine Vorladung vom Verkehrsamt, bei dem eine Akte erstellt wurde und ich auch den Polizeibericht einsehen konnte. Im Polizeibericht waren als Auffälligkeiten meine blasse Haut und meine der Situation unangemessene Gesprächsbereitschaft vermerkt. Auch ein Vermerk über eine Kontrolle außerhalb des Straßenverkehrs aus dem Jahr 2012, bei welcher bei mir drei Joints gefunden wurden, fand sich in der Akte.
Der Knaller war allerdings der Kommentar der Verkehrsbeamtin, die auf die laufende Diskussion der Grenzwerterhöhung auf 3 Nanogramm verwies und mir sagte, dass ich angesichts dieser Diskussion ja Pech habe, dass es noch keine Erhöhung des Grenzwertes gab. Noch am gleichen Tag sollte mir dann der Führerschein entzogen werden, da ich aus Sicht der Behörden seit Jahren Cannabis konsumiere und es nicht schaffe, alleine damit aufzuhören.
Gegen den Entzug durch das Verkehrsamt habe ich geklagt, was immerhin zu einem Aufschub des Führerscheinentzugs bis Februar 2017 führte. Dann allerdings wurde im Eilverfahren entschieden, dass ich eine Gefahr für den Straßenverkehr darstelle. Zeitnah sollte die eigentliche Verhandlung stattfinden. Als das Datum der Verhandlung bekannt gegeben wurde, fühlte ich mich verschaukelt: Die angeblich zeitnahe Verhandlung ist auf 2018 terminiert!
Aus diversen Gründen kann ich aber nicht so lange auf meinen Führerschein verzichten, also erkundigte ich mich wegen der MPU. Dort wurde mir mitgeteilt, dass solange eine offene Klage laufe, mein Fall dort nicht bearbeitet würde. Um eine MPU machen zu „dürfen“, solle ich zunächst meine Schuld einräumen. Da ich den Führerschein unbedingt wieder haben wollte, habe ich mich den zum Teil absurden Forderungen der MPU gestellt und konnte einen Monat später mit der Untersuchung starten. Als Vorbereitung habe ich mir das Buch „Der Testknacker“ von Thomas Waagenpfeil besorgt. Das war allerdings nur insofern sinnvoll, da das Buch beschreibt, was die MPU-Tester hören wollen. Interessant waren die zwei Besuche bei einem Verkehrspsychologen, der mir nach dem ersten Termin schon bestätigte, dass ich anscheinend kein Problem mit Drogen habe. Die MPU selber verlief überwiegend gut – bis auf den Umstand, dass der Psychologe als Grund für meinen Konsum die Antwort „ich mag den Effekt“ nicht akzeptierte. Mir wurde deshalb ein psychologischer Aufbaukurs vorgeschrieben, weil mir ein tiefliegendes unterbewusstes Problem attestiert wurde, dessen ich mir nicht bewusst bin und welches ich mit meinem Drogenkonsum verdrängen möchte. Das war mir tatsächlich nicht bewusst…
Der Aufbaukurs dauerte 3-6 Monate mit insgesamt 16 Stunden Gruppentherapie in 4 Sitzungen. Der Kurs selbst war eine herbe Enttäuschung, da das dort verwendete Material alt und überholt war. Zum Beispiel wurde hier Cannabis als Einstiegsdroge bezeichnet. Lange Rede, kurzer Sinn: nach dem Absolvieren dieses Kurses bekam ich am 11.11.2016 meinen Führerschein wieder, selbstverständlich mit einer Übertragung all meiner Delikte und Punkte, jedoch ohne Anerkennung meiner vorherigen Fahrleistung. Das bedeutet für mich unter anderem, dass ich aktuell nicht mal einen Mietwagen geliehen bekomme.

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