3 ng als versicherungsrelevanter Grenzwert

Welchen Grenzwert schlagen Wissenschaftler vor, unterhalb von dem eine Beeinträchtigung in der Regel ausgeschlossen werden kann? Wie könnte so ein versicherungsrelevanter Grenzwert aussehen? Und bei wieviel ng THC pro mL Blutserum ist ein Fahrer vergleichbar mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration beeinträchtigt (Toleranzgrenzwert)? Mittlerweile wurden zahlreiche Studien durchgeführt, um trotz der → vorher beschriebenen Schwierigkeiten für beide Grenzwerte möglichst genaue THC-Blutkonzentrationen zu ermitteln.
Welcher „versicherungsrelevanter Grenzwert“ kommt in Frage?
Man kann die Größenordnung des versicherungsrelevanten Grenzwertes abschätzen, indem man die Ergebnisse von Schmidt et al.(6) und Tönnes et al.(3) als Grundlage nimmt. Drei Stunden nach dem (inhalativen) Cannabis-Konsum ist in der Regel jegliche verkehrsrelevante Beeinträchtigung verflogen.(6) Zwar unterscheiden sich die THC-Blutkonzentrationen zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Konsumenten erheblich (siehe Grafik),(3) der kleinste nach drei Stunden erreichte Wert beträgt jedoch ungefähr 3 ng/mL (im Mittel bei gelegentlichen Konsumenten). Wenn ein Fahrer weniger als 3 ng THC pro mL Blutserum hat, liegt der Konsum typischerweise mehr als drei Stunden (gelegentliche Konsumenten) oder sogar etwas mehr als acht Stunden zurück (regelmäßige Konsumenten), weshalb eine Beeinträchtigung in der Regel ausgeschlossen werden kann.
Grenzwerte THC Verlauf

Zeitlicher Verlauf der Konzentration von aktivem THC im Blutserum nach dem Inhalieren/Rauchen. Dünne, helle Kurve: mittlerer Verlauf bei Gelegenheitskonsumenten (maximal einmal pro Woche). Dicke, dunkle Kurve: (fast) tägliche Konsumenten, mit vorher im Körper eingelagerten THC. Die Graphen wurden von Tönnes et al.(3) entnommen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen diverse Studien: Longo et al.(48) haben herausgefunden dass Fahrer mit einer THC-Konzentration von bis zu 4 ng im mL Blutserum (aus → Vollblutwerten umgerechnet) nicht häufiger für Unfälle mit Verletzten verantwortlich sind, als Fahrer, bei denen keinerlei THC nachgewiesen werden konnte. Bei der Auswertung von experimentellen und epidemiologischen Untersuchungen (u.a. (2,49,50)) kam die Diplom-Psychologin Eva Schnabel zu dem Ergebnis, dass unterhalb von 3 ng THC pro mL Blutserum die Frage einer Fahrunsicherheit nicht diskutiert werden sollte.(15) Die Versuche von Möller et al.(4) ergaben, dass erst im Bereich von 2-5 ng THC pro mL Blutserum signifikante Beeinträchtigungen nur in der Feinmotorik auftreten können. In Versuchen von Hartman et al.(21) mit einem hochmodernen Fahrsimulator entsprachen 2 bis 4 ng THC pro mL Blutserum (aus → Vollblutwerten umgerechnet) den gerade so messbaren Spurabweichungen, wie sie bei 0,1 Promille Blutalkoholkonzentration beobachtet wurden. Die aktuellste und wichtigste Publikation zu dem Thema ist von 2015 und stammt von der „Grenzwertkommission“, welcher die führenden Toxikologen Professor Dr. Volker Auwärter und Professor Dr. Thomas Daldrup angehören. Diese schlägt einen Grenzwert von 3 ng pro mL Blutserum vor, ab dem eine Trennung von Konsum und Fahren zu verneinen ist.(51,52) „Klarer Kopf. Klare Regeln!“ kann diese Aussage auf Basis eigener Recherchen unterstützen und fordert einen versicherungsrelevanten Grenzwert von 3 ng THC pro mL Blutserum.
→ weiter über Höhe des Toleranzgrenzwertes lesen

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