Welchen Grenzwert schlagen Wissenschaftler vor, unterhalb von dem eine Beeinträchtigung in der Regel ausgeschlossen werden kann? Wie könnte so ein versicherungsrelevanter Grenzwert aussehen? Und bei wieviel ng THC pro mL Blutserum ist ein Fahrer vergleichbar mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration beeinträchtigt (Toleranzgrenzwert)? Mittlerweile wurden zahlreiche Studien durchgeführt, um trotz der → vorher beschriebenen Schwierigkeiten für beide Grenzwerte möglichst genaue THC-Blutkonzentrationen zu ermitteln.
Welcher „versicherungsrelevanter Grenzwert“ kommt in Frage?
Man kann die Größenordnung des versicherungsrelevanten Grenzwertes abschätzen, indem man die Ergebnisse von Schmidt et al.(6) und Tönnes et al.(3) als Grundlage nimmt. Drei Stunden nach dem (inhalativen) Cannabis-Konsum ist in der Regel jegliche verkehrsrelevante Beeinträchtigung verflogen.(6) Zwar unterscheiden sich die THC-Blutkonzentrationen zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Konsumenten erheblich (siehe Grafik),(3) der kleinste nach drei Stunden erreichte Wert beträgt jedoch ungefähr 3 ng/mL (im Mittel bei gelegentlichen Konsumenten). Wenn ein Fahrer weniger als 3 ng THC pro mL Blutserum hat, liegt der Konsum typischerweise mehr als drei Stunden (gelegentliche Konsumenten) oder sogar etwas mehr als acht Stunden zurück (regelmäßige Konsumenten), weshalb eine Beeinträchtigung in der Regel ausgeschlossen werden kann.

Zeitlicher Verlauf der Konzentration von aktivem THC im Blutserum nach dem Inhalieren/Rauchen. Dünne, helle Kurve: mittlerer Verlauf bei Gelegenheitskonsumenten (maximal einmal pro Woche). Dicke, dunkle Kurve: (fast) tägliche Konsumenten, mit vorher im Körper eingelagerten THC. Die Graphen wurden von Tönnes et al.(3) entnommen.